Regelungsvorhaben
PPA-Vermarktung in den ersten Betriebsjahren von Offshore-Windenergieanlagen
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
28.08.2026
Beschreibung:
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, um Betreibern bezuschlagter Offshore-Windenergieanlagen zu ermöglichen, zu Beginn der Betriebsphase für einen festgelegten Zeitraum auf die Förderung zu verzichten und den erzeugten Strom stattdessen außerhalb des Förderregimes, insbesondere über langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA), zu vermarkten. Nach Ablauf dieser „Frontjahre“ soll die vorgesehene Förderung in Anspruch genommen werden können. Hierzu sollen die entsprechenden Regelungen und Verweise des WindSeeG angepasst werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.08.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]