Regelungsvorhaben
Änderung der IAA-Beschaffungsvorgaben für Energieunternehmen
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
28.08.2026
Beschreibung:
Änderung der im Industrial Accelerator Act vorgesehenen Beschaffungsvorgaben für öffentlich geprägte Energieunternehmen/Sektorenauftraggeber: Die Vorgaben für die Beschaffung europäischer bzw. klimafreundlicher Netto-Null-Technologien und Grundstoffe sollen so ausgestaltet werden, dass keine unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber privaten Unternehmen entstehen. Zudem sollen IAA-bedingte Mehrkosten in regulierten Netzbereichen im Regulierungsrahmen angemessen berücksichtigt und zusätzliche Belastungen für den Ausbau und Betrieb von Energieinfrastrukturen vermieden werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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