Regelungsvorhaben

Änderung der IAA-Beschaffungsvorgaben für Energieunternehmen

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 28.08.2026

Beschreibung:
Änderung der im Industrial Accelerator Act vorgesehenen Beschaffungsvorgaben für öffentlich geprägte Energieunternehmen und Sektorenauftraggeber: Die Vorgaben für die Beschaffung europäischer bzw. klimafreundlicher Netto-Null-Technologien und Grundstoffe sollen so ausgestaltet werden, dass keine unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber privaten Unternehmen entstehen. Zudem sollen IAA-bedingte Mehrkosten in regulierten Netzbereichen im Regulierungsrahmen angemessen berücksichtigt und zusätzliche Belastungen für den Ausbau und Betrieb von Energieinfrastrukturen vermieden werden.

Betroffene Interessenbereiche (7)

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