Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Definition personenbezogener Daten in der DSGVO

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 27.08.2026

Beschreibung:
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Definition personenbezogener Daten einzuschränken mit der Folge, dass Patientendaten in der Hand eines Verantwortlichen, der keine Möglichkeit hat, diese Daten bestimmten Personen zuzuordnen, nicht als personenbezogene Daten gelten; dies soll auch dann gelten, wenn diese Person ein Intermediär ist, der die Daten einer weiteren Person mit Zuordnungswissen weitergibt. Diese Änderung lehnt die BÄK ab.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 34/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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