Regelungsvorhaben

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich

Angegeben von:
Biogasrat+ e. V. - dezentrale energien (R003376) am 19.08.2026

Beschreibung:
Die aktuelle Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren gemäß § 22 GModG zu Biomethan bewerten wir kritisch und fordern den Primärenergiebedarf der Wärme aus gasförmiger Biomasse auf Basis wissenschaftlicher Analysen nach Technologien und Einsatzstoffen differenziert anzupassen, das heißt einen PEF: 0,2 für Biomethan aus Gülle und PEF: 0,3 für Biomethan aus NawaRo, Abfall und Mix. Abschließend weisen wir darauf hin, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Blick auf die aktuell laufenden Gesetzesnovellierungen, insbesondere das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets (EnWG) und der Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, eine konsistente politische Abstimmung notwendig ist.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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