Regelungsvorhaben
Erhöhung des Anteils am Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe
Angegeben von:
World Vision Deutschland e. V. (R001144)
am
18.08.2026
Beschreibung:
Die bezweckte Einflussnahme zielt auf die Erhöhung des Anteils am Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. Konkret soll ein Haushalt erreicht werden, in dem mindestens 0,7 Prozent der Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe bereitgestellt wird. Von diesen mindestens 0,7 Prozent sollen 0,2 Prozent des BNE für die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (least developed countries, LDCs) aufgewendet werden. Der Anteil der Humanitären Hilfe sollte dabei die Grenze von €2,8 Milliarden p.a. nicht unterschreiten.
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu]
- Humanitäre Hilfe