Regelungsvorhaben
Verlängerung der Verjährungsfristen für Schäden infolge von Transitionsbehandlungen - § 195 BGB
Angegeben von:
TransTeens Sorge berechtigt - Interessengemeinschaft (R005995)
am
18.08.2026
Beschreibung:
Schäden infolge von Transitionsbehandlungen treten regelmäßig auf, nachdem die 3-jährige Verjährungsfrist abgelaufen ist, daher sollte diese Frist verlängert werden, damit Detransitionierte die Möglichkeit zur Klage haben.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Familienpolitik, Jugendschutz, Elternrechte, Gesundheitspolitik