Regelungsvorhaben

Verlängerung der Verjährungsfristen für Schäden infolge von Transitionsbehandlungen - § 195 BGB

Angegeben von:
TransTeens Sorge berechtigt - Interessengemeinschaft (R005995) am 18.08.2026

Beschreibung:
Schäden infolge von Transitionsbehandlungen treten regelmäßig auf, nachdem die 3-jährige Verjährungsfrist abgelaufen ist, daher sollte diese Frist verlängert werden, damit Detransitionierte die Möglichkeit zur Klage haben.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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