Regelungsvorhaben

Änderung Tierschutzgesetz / Ergänzung Videoüberwachung in Schlachtstätten

Angegeben von:
PETA Deutschland e.V. (R002485) am 13.08.2026

Beschreibung:
Eine verpflichtende Videoüberwachung soll in Schlachtstätten über 1.000 Großvieheinheiten (GVE) bei Säugetieren oder 150.000 Stück Geflügel/Kaninchen gelten. Wir sind der Meinung, dass eine Videoüberwachung in Schlachthäusern jeder Größe verpflichtend sein soll, eine Speicherzeit von mehr als 30 Tagen notwendig ist, eine Auswertung durch KI unterstützt werden sollte und Unabhängigen und Tierschutzorganisationen zugänglich gemacht werden muss.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6809 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608120014 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.03.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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