Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG nur bei verbindlichen Transparenz-, Konsultations- und Beteiligungsmechanismen

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 12.08.2026

Beschreibung:
Der VDA lehnt eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK) ohne verbindliche Beteiligungs-, Transparenz- und Konsultationsmechanismen ab. Bei der Entwicklung von Auslegungsmaßstäben zu neuen Technologien und datengetriebenen Innovationen sollten Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis strukturiert einbezogen werden. Daneben befürwortet der VDA die Einführung eines Einer-für-Alles-Prinzip und eines One-Stop-Shop-Ansatzes im Rahmen von § 18 BDSG-E und § 40 BDSG-E

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 356/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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