Regelungsvorhaben

Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 10.08.2026

Beschreibung:
Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hitachi Energy AG, Wirtschaftsprüferkammer, Techem, VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA und Skoda Transportation a.s.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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