Regelungsvorhaben
Mietrecht II
Angegeben von:
Zeitwohnwerk UG (R008161)
am
07.08.2026
Beschreibung:
Der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt soll durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt werden. Die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt soll nicht behindert oder verhindert werden. Den Vermietern soll die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere: die geplante Definition des vorübergehenden Bedarfs soll sich flexibel nach dem Bedarf der Mieter richten oder auf mind. bis zu 12 Monate erweitert werden; die geplante Definition der zulässigen Höhe des Möblierungszuschlags soll investitionsfreundlicher gestaltet werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 265/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]