Regelungsvorhaben
Cybersicherheit von ICT-Lieferketten im Rahmen des Cybersecurity Acts 2
Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
29.07.2026
Beschreibung:
Im Rahmen des Cybersecurity Act II (CSA2) soll die Regulierung von IKT-Lieferketten gestärkt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende sektorspezifische Regelwerke im Automobilbereich, insbesondere UN R155, nicht durch zusätzliche horizontale Vorgaben überlagert oder dupliziert werden. Neue Anforderungen dürfen keine Wettbewerbsnachteile schaffen. Eine zusätzliche Regulierung des Fahrzeugbereichs ist nicht erforderlich, da bereits ein umfassender Rechtsrahmen besteht. Priorität sollte die konsequente und wirksame Durchsetzung bestehender Vorschriften haben. Zudem ist klar zwischen technischen Cybersicherheitsanforderungen und geopolitischen Zielsetzungen zu unterscheiden, um Handelshemmnisse und eine Fragmentierung globaler Wertschöpfungsketten zu vermeiden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]