Regelungsvorhaben

Bemühen um eine nationale Aufbrauchfrist für vor dem 27.09.2026 bereits in den Verkehr geprachten Verpackungen mit Umweltaussagen und -logos.

Angegeben von:
Milchindustrie-Verband e.V. (R000765) am 27.07.2026

Beschreibung:
Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) verlangt ab dem 27.09.2026 , dass Umweltaussagen und Labels auf Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen. Eine Übergangsfrist oder Aufbrauchfrist wurde weder vom EU- noch vom deutschen Gesetzgeber vorgesehen. Aufgrund der bereits vor dem Stichtag in den verkehr gebrachten Produktverpackungen, etwa für H-Milch, drohen hier den Unternehmen Rechtsstreitigkeiten und Kosten einerseits, drohende Lebensmittelvernichtung andererseits und Schäden, wenn Verpackungen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, vom Markt genommen werden müssten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14752 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    - Sammelübersicht 752 zu Petitionen -

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607270022 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.06.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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