Regelungsvorhaben
Sicherung der bestehenden ärztlichen Osteopathie
Angegeben von:
BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften e.V.) (R008134)
am
26.07.2026
Beschreibung:
Im Rahmen des geplanten Berufsgesetzes "Osteopath/Osteopathin" soll die osteopathische Medizin als ärztliche Heilmethode anerkannt bleiben und gesetzlich geschützt werden. Hierzu bieten wir die Mitarbeit an um eine Qualität in der Osteopathie zu sichern. Hinsichtlich der Erarbeitung eines Berufsgesetzes bieten wir unsere Expertise an. An der Mitarbeit der neuen GOÄ sind wir beteiligt.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]