Regelungsvorhaben

Ausweitung und praxisnahe Umsetzung der Strompreiskompensation

Angegeben von:
Kupferverband e. V. (R004891) am 22.07.2026

Beschreibung:
Reform und Ausweitung der Strompreiskompensation mit dem Ziel, stromintensive Industrieunternehmen mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko wirksam von indirekten CO2-Kosten im internationalen Wettbewerb zu entlasten. Angestrebt werden eine bürokratiearme Umsetzung der SPK-Billigkeitsrichtlinie 2025 bis 2030, verlässliche Beihilfeintensitäten, die Einbeziehung relevanter indirekter Stromverbräuche und praxistaugliche ökologische Gegenleistungen, auch durch flexible Anerkennung von Herkunftsnachweisen bei Grünstrombezug ohne zusätzliches nationales Gold Plating.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Billigkeitsrichtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 Datum des Referentenentwurfs: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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