Regelungsvorhaben
Ausweitung und praxisnahe Umsetzung der Strompreiskompensation
Angegeben von:
Kupferverband e. V. (R004891)
am
22.07.2026
Beschreibung:
Reform und Ausweitung der Strompreiskompensation mit dem Ziel, stromintensive Industrieunternehmen mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko wirksam von indirekten CO2-Kosten im internationalen Wettbewerb zu entlasten. Angestrebt werden eine bürokratiearme Umsetzung der SPK-Billigkeitsrichtlinie 2025 bis 2030, verlässliche Beihilfeintensitäten, die Einbeziehung relevanter indirekter Stromverbräuche und praxistaugliche ökologische Gegenleistungen, auch durch flexible Anerkennung von Herkunftsnachweisen bei Grünstrombezug ohne zusätzliches nationales Gold Plating.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Billigkeitsrichtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 Datum des Referentenentwurfs: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]