Regelungsvorhaben
Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern (R003000)
am
22.07.2026
Beschreibung:
Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ist derzeit der 1. Januar 2027 als Stichtag für die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung vorgesehen. Technische Grundlage ist die europäische Norm CEN EN 16931. Für die verpflichtende Einführung der sogenannten E-Rechnung braucht es tragfähige technische Grundlagen, die gegenwärtig für die Betriebe noch nicht vorhanden sind. Daher sollte die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]