Regelungsvorhaben

zeitliche Einschränkung der Übertragung von Veranstaltungen in der "Public Viewing"-Verordnung

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Arbeitsring Lärm der DEGA (R005339) am 22.07.2026

Beschreibung:
Der ALD stimmt grundsätzlich der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentl. Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2026 zu. Er kann allerdings nicht erkennen, dass ein Konzept verfolgt wird, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf das in §22 BImSchG geforderte Mindestmaß zu beschränken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf die Prüfung der Zulässigkeit von Orten für Fernsehdarbietungen verzichtet wird, obwohl eine Vielzahl der Spiele in der für Geräuschimmissionen besonders empfindlichen Nachtzeit stattfinden wird. Der ALD erwartet, dass zukünftig auch der Bedarf einer temporären Verordnung auf Bundesebene sorgfältiger analysiert wird.

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