Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

praxisnahe Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes anhand bestehender Regelungen zu Biomethan im GEG

Angegeben von:
BALANCE Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG (R008120) am 20.07.2026

Beschreibung:
Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz muss unbedingt mit der EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaketes sowie für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aufeinander abgestimmt werden. § 43 Abs.2 Die Qualitätsanforderungen an Biomethan sollten weiterhin nicht über die geltenden Anforderungen des GEG hinaus reichen. Artikel 8, §28 Der Verweis auf § 39i Abs. 1 ("Maisdeckel") findet sich in Artikel 8 des RefE-GModG. Vorschlag: In § 28 Abs. 5 WPG keinen Verweis auf § 39i Abs. 1 EEG, sondern den Wortlaut von § 71f Abs. 4 GEG (Maisdeckel von 40% nur für Neuanlagen) in § 28 Abs. 5 WPG integrieren. Artikel 1 §42 Ambitionierte Ausgestaltung einer Grüngas-/Grünheizölquote, die die Anforderungen des §1 Abs. 1 EnWG berücksichtigt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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