Regelungsvorhaben

Ablehnung eines Finanzausgleichs zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung

Angegeben von:
ERGO Deutschland AG (R006769) am 16.07.2026

Beschreibung:
Ein Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung wäre verfassungswidrig und würde in der Sozialen Pflegeversicherung kaum beitragssenkend wirken.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern