Regelungsvorhaben

Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Angegeben von:
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (R006266) am 15.07.2026

Beschreibung:
Das Problem des Gesetzentwurfs liegt in einer strafrechtlichen Regelungslücke. Laut Bundesgerichtshof fallen betäubende Mittel wie „K.-o.-Tropfen“ nicht unter den Begriff der „gefährlichen Werkzeuge“ bei Sexual- und Raubdelikten. Dadurch entfallen bisher Mindeststrafen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf korrigieren will.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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