Regelungsvorhaben
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Angegeben von:
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (R006266)
am
15.07.2026
Beschreibung:
Das Problem des Gesetzentwurfs liegt in einer strafrechtlichen Regelungslücke. Laut Bundesgerichtshof fallen betäubende Mittel wie „K.-o.-Tropfen“ nicht unter den Begriff der „gefährlichen Werkzeuge“ bei Sexual- und Raubdelikten. Dadurch entfallen bisher Mindeststrafen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf korrigieren will.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]