Regelungsvorhaben
Abbau von bürokratischen Hürden und praxisfernen Anforderungen in der Substitution
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
15.07.2026
Beschreibung:
Die BÄK begrüßt die geplante Einführung der elektronischen Verschreibung von Betäubungsmitteln und fordert deren zügige Umsetzung ohne weitere Verzögerungen. Die Überarbeitung BtMVV, insbesondere im Bereich der Substitution, wird grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig fordert die BÄK, die Neufassung für einen Bürokratieabbau und den Abbau praxisferner Vorgaben zu nutzen sowie keine neuen Hürden für die Versorgung zu schaffen. Zudem setzt sie sich für eine einheitliche Verwendung der Funktionsbezeichnungen im Rettungsdienst nach DIN 13050 ein und weist auf Regelungslücken bei der Versorgung mit Arzneimitteln, die unter das BTMG fallen, im tagesklinischen, aufsuchenden und vollstationären Krankenhausbereich sowie im Rahmen von Belastungserprobungen hin.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]