Regelungsvorhaben

Krankenhaus-Wäscheversorgung als Kritische Infrastruktur (KRITIS) absichern

Angegeben von:
Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. (R002381) am 13.07.2026

Beschreibung:
Wir setzen uns für die explizite Anerkennung der Krankenhaus-Wäscheversorgung und Textillogistik als kritische Dienstleistung im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes (BT-Drs. 21/2510) sowie der anstehenden Rechtsverordnungen des Bundesinnenministeriums ein. Da über 95 % der deutschen Kliniken die Versorgung mit sterilen OP-Textilien und Stationswäsche an private Dienstleister ausgegliedert haben, führt ein Ausfall dieser Betriebe binnen 24 bis 48 Stunden zum Stillstand des stationären Gesundheitswesens. Wir fordern, Textildienstleister im Gesundheitswesen als Betreiber kritischer Infrastrukturen einzustufen. Nur dieser Status sichert Unternehmen im Krisenfall notwendige Vorrangrechte bei der Energie-, Wasser- und Logistikversorgung sowie den Schutz ihres Schlüsselpersonals.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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