Regelungsvorhaben
Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG
Angegeben von:
Deutsche Bahn (R001662)
am
10.07.2026
Beschreibung:
Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen.
Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes Datum des Referentenentwurfs: 02.07.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]