Regelungsvorhaben

Marktbetrachtung bei der Berechnung von Beitragsbeiträgen von Verkaufsverpackungen (Schuhkartons)

Angegeben von:
DEICHMANN SE (R004656) am 03.07.2026

Beschreibung:
Das VerpackDG sieht in Paragraf 3 Absatz 5 vor, dass Verkaufsverpackungen und damit auch Schuhkartons künftig systembeteiligungspflichtig sind, sofern sie "bezogen auf den Gesamtmarkt typgleicher Verpackungen typischerweise mehrheitlich" beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dieser pauschale Ansatz wird den tatsächlichen und heterogenen Entsorgungsrealitäten in der Schuhbranche jedoch nicht gerecht. Schuhkartons fallen je nach Vertriebsweg und Handelsstruktur sowohl haushaltsnah als auch gewerblich an. Eine Gesamtmarktbetrachtung birgt die Gefahr sachlich nicht gerechtfertigter Doppelbelastungen und zusätzlicher Kosten insbesondere für den stationären Handel, ohne ökologische Mehrwerte zu schaffen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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