Regelungsvorhaben

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026)

Angegeben von:
Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. (R004254) am 03.07.2026

Beschreibung:
Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern