Regelungsvorhaben

Änderung Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Angegeben von:
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) (R000813) am 02.07.2026

Beschreibung:
Eine pauschale Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten ist im Gesetzentwurf nicht ausreichend begründet. Vielmehr wären differenzierte Maßnahmen zur Kontrolle des Selbstzahlermarktes sachgerechter als Eingriffe in die Versorgung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten. Dies sollte im Gesetz Berücksichtigung finden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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