Regelungsvorhaben
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Angegeben von:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (R000789)
am
02.07.2026
Beschreibung:
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]