Regelungsvorhaben

10-Jährige Kappungsfrist für Biomethaneinspeiseanlagen kippen, Nachfolgeregelung zur GasNZV, GasNEV treffen.

Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 01.07.2026

Beschreibung:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnt es die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets Datum des Referentenentwurfs: 04.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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