Regelungsvorhaben

Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021

Angegeben von:
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (R001485) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. verfolgt die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) aufmerksam. Sollte sie zu einer Novellierung führen, sind die Interessen des gewerblichen Automatenspiels mit Blick auf eine qualitative statt der bislang quantitativen Regulierung von Spielhallen (§§ 24–26 GlüStV) zu berücksichtigen. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen führen bereits heute zu einem Rückgang legaler Spielhallenstandorte, ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für den Spielerschutz zu schaffen. Stattdessen stärkt ein eingeschränktes legales Angebot das illegale Glücksspiel und steht damit den Zielen des GlüStV, insbesondere dem Kanalisierungsauftrag gemäß § 1 GlüStV, entgegen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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