Regelungsvorhaben
Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG beibehalten
Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG soll dauerhaft fortgeführt und auskömmlich finanziert werden. Die vom BMI angekündigte Einstellung ab 2027 soll verhindert werden.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]