Regelungsvorhaben

Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG beibehalten

Angegeben von:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. (R001215) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung nach § 12a AsylG soll dauerhaft fortgeführt und auskömmlich finanziert werden. Die vom BMI angekündigte Einstellung ab 2027 soll verhindert werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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