Regelungsvorhaben

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Joschka Fischer & Company GmbH (R001093) am 30.06.2026

Beschreibung:
Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Mehrwert von Patientenanwendungen bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems, Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die Versorgungssituation in Deutschland und um die Entlastung von Fachkräften im Gesundheitswesen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (3):

    1. Fedor Pilipenko

      Tätigkeit bis 08/21:
      Mitarbeiter
      für ein Mitglied des Deutschen Bundestages

    2. Emil Graeber
      Funktion: Geschäftsführer
    3. Anna-Christina Madaras

    Unterauftragnehmer/-innen (1):

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