Regelungsvorhaben
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Angegeben von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Der aktuelle Entwurf schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig in die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung einzubeziehen. Für motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge soll hingegen die bisherige Regelung fortbestehen. Der Entwurf steht zudem im größeren Zusammenhang der Bemühungen, die Ziele der UN‑Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welches eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bis zum Jahr 2030 vorsieht.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]