Regelungsvorhaben
Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes
Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) löst das bisherige, als "Heizungsgesetz" bekannte Gebäudeenergiegesetz ab. Es macht den Heizungseinbau technologieoffener, flexibler und hebt die starre Vorgabe auf, dass neue Heizanlagen zwingend zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]