Regelungsvorhaben

Mietrecht Il-Gesetz

Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die geplanten Änderungen im Mietrecht sollen den Mieterschutz stärken und bestehende Regelungen klarer gestalten. Künftig soll die Ausnahme vom Mieterschutz bei vorübergehender Vermietung auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Bei möblierten Wohnungen darf nur noch ein am Zeitwert der Möbel orientierter Zuschlag verlangt werden. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten auf höchstens 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Zudem sollen Mieter ihre Wohnung trotz ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs behalten können, wenn sie die Mietschulden vollständig nachzahlen. Außerdem wird die Wertgrenze für vereinfachte Modernisierungsverfahren auf 20.000 Euro angehoben und es sollen rechtliche Unsicherheiten bei Mietspiegeln und Eigentumsanteilen beseitigt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 265/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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