Regelungsvorhaben
Chancen der Digitalisierung nutzen, Wettbewerb erhalten, Finanzierung fair gestalten (GeDIG)
Angegeben von:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) (R001928)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die Umsetzung des GeDIG muss praxisnah, schnell und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anwendungen wie die Ersteinschätzung, Terminvermittlung und eÜberweisung müssen zügiger entwickelt und die ePA als zentrale digitale Plattform für die Versicherten der GKV weiterentwickelt werden.
Der Wettbewerb bei digitalen Infrastrukturen muss gesichert werden, und eine weitere Zentralisierung – insbesondere bei der gematik – ist zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus verlangt der vdek transparente Kostenschätzungen und eine faire Finanzierung der digitalen Infrastruktur, bei der gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden dürfen.
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Referentenentwurf:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]