Regelungsvorhaben
Weiterentwicklung der Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen (§ 43a SGB XI)
Angegeben von:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) (R003790)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Ziel ist die gesetzliche Weiterentwicklung des § 43a SGB XI zur Finanzierung pflegerischer Leistungen für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen. Der bestehende pauschale Leistungsbetrag soll durch ein bedarfsorientiertes, an Pflegegraden ausgerichtetes Referenzsystem ersetzt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass Pflegeleistungen weiterhin integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe bleiben und auch bei steigenden Pflegebedarfen ein Verbleib in der gewählten Wohnform möglich ist. Ergänzend wird eine Anpassung der Regelungen im SGB IX, insbesondere § 103 SGB IX, angestrebt.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]