Regelungsvorhaben
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz BStabG
Angegeben von:
LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. (R003471)
am
29.06.2026
Beschreibung:
(1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich;
(2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich;
(3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]