Regelungsvorhaben

Temporäre Nichtanwendung des Bundestariftreuegesetzes auf die Weiterbildungsbranche

Angegeben von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269) am 29.06.2026

Beschreibung:
Temporäre Nichtanwendung des Bundestariftreuegesetzes auf die Weiterbildungsbranche, um kleinere Weiterbildungsträger nicht zu benachteiligen, solange nicht sichergestellt ist, dass Personalkostensteigerungen durch die Anwendung eines Branchentarifvertrages und damit steigende Maßnahmekosten nicht zu einem geringeren Auftragsvolumen durch die BA führen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606280004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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