Regelungsvorhaben
Temporäre Nichtanwendung des Bundestariftreuegesetzes auf die Weiterbildungsbranche
Angegeben von:
Weiterbildung Hamburg e. V. (R001269)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Temporäre Nichtanwendung des Bundestariftreuegesetzes auf die Weiterbildungsbranche, um kleinere Weiterbildungsträger nicht zu benachteiligen, solange nicht sichergestellt ist, dass Personalkostensteigerungen durch die Anwendung eines Branchentarifvertrages und damit steigende Maßnahmekosten nicht zu einem geringeren Auftragsvolumen durch die BA führen.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.12.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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