Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechtes und des Rechtes der Graduiertenförderung des Bundes
Angegeben von:
Bundespsychotherapeutenkammer (R001250)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Mit dem Gesetzesvorschlag sollen u. a. Änderungen in der PsychThApprO aufgrund des Wegfalls des Hochschulrahmengesetzes erfolgen. Dazu wird § 2 PsychThApprO neu formuliert.
Die BPtK schlägt eine alternative Formulierung des § 2 PsychThApprO vor, da die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung nicht lediglich als redaktionelle Folgeänderung interpretiert, sondern in dem Sinne missverstanden werden könnte, dass bereits nach einem Bachelorstudiengang ein berufsqualifizierender Abschluss in einem Beruf möglich wäre. Für einen berufsqualifizierenden Abschluss für den Beruf der Psychotherapeut*in sind jedoch nach § 9 Absatz 3 PsychThG ein Bachelor- sowie ein darauf aufbauender Masterstudiengang erforderlich.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechtes und des Rechtes der Graduiertenförderung des Bundes Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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