Regelungsvorhaben

Einbeziehung von selbständigen Musiker*innen in die Aktivrente

Angegeben von:
Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. (R004702) am 29.06.2026

Beschreibung:
Ziel ist der Einbezug von soloselbständigen Musiker*innen in die Aktivrente, um ihre gleichberechtigt an den steuerlichen Vorteilen der Aktivrente partizipieren zu können. (Hinweis: Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)" ist nicht als betroffenes geltendes Recht auszuwählen.)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern