Regelungsvorhaben
Regelaustausch von Verkehrszeichen
Angegeben von:
Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. (R000909)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Nach der VwV-StVO ist zweijährlich eine Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen. Aufgrund von Personalengpässen und bürokratischen Anforderungen wird dieser Pflicht in der Praxis nur unzureichend nachgekommen. Wir empfehlen daher den Übergang zu einem turnusmäßigen Regelaustausch von Verkehrszeichen nach festgelegten Intervallen (7–12 Jahre).
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]