Regelungsvorhaben
Änderungen im Telekommunikationsgesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in den Glasfaserausbau
Angegeben von:
ANGA Der Breitbandverband e.V. (R002231)
am
24.06.2026
Beschreibung:
Die Einführung eines § 22a TKG, der in der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich, investitionsgefährdend und mit dem EU-Recht unvereinbar ist, soll verhindert werden. Die Einführung eines § 22b TKG sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht vornimmt und nicht darüber hinausgeht. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet dringend notwendige Investitionsanreize und ist EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die beabsichtigte Änderung des § 144 TKG anzupassen, um einen umfänglichen Bestandsschutz für bestehende Kooperationen zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern zu gewährleisten.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.03.2026 Federführendes Ministerium: BMDS [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]