Regelungsvorhaben

Änderungen im Telekommunikationsgesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in den Glasfaserausbau

Angegeben von:
ANGA Der Breitbandverband e.V. (R002231) am 24.06.2026

Beschreibung:
Die Einführung eines § 22a TKG, der in der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich, investitionsgefährdend und mit dem EU-Recht unvereinbar ist, soll verhindert werden. Die Einführung eines § 22b TKG sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht vornimmt und nicht darüber hinausgeht. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet dringend notwendige Investitionsanreize und ist EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die beabsichtigte Änderung des § 144 TKG anzupassen, um einen umfänglichen Bestandsschutz für bestehende Kooperationen zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern zu gewährleisten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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