Regelungsvorhaben

Verhältnismäßige und praxisgerechte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 24.06.2026

Beschreibung:
Ziel ist eine verhältnismäßige und praxisgerechte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Die angehobenen Schwellenwerte für verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie die Energieauditpflicht nach § 9 sollen beibehalten werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen vereinfachte Erhebungs- und Nachweisverfahren sowie geeignete Entlastungs- und Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Zudem soll klargestellt werden, dass aus dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ keine zusätzlichen Anforderungen im Vergaberecht folgen. Ferner wird eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung des Begriffs „öffentliche Einrichtung“ gefordert.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.05.2026 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606190108 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.04.2026 an:

      • Bundesregierung

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