Regelungsvorhaben
Einführung einer europäischen Brieftasche für digitale Identitäten
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
24.06.2026
Beschreibung:
Wichtig ist, dass §10 keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schafft: Die Akkreditierung „vertrauender Beteiligter“ darf nicht zu hohem Zeitaufwand führen, Nachweise müssen möglichst schlank sein. §12 betont die Bedeutung der Interoperabilität: Die EUDI-Wallet sollte nahtlos mit NOOTS, OZG-Leistungen und der BUND-ID zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Bei §20 sollte sich eine Gebührenordnung an der Leistung orientieren, nicht an der Person; Verwaltungszugang sollte für Unternehmen grundsätzlich kostenfrei bleiben. Zudem sind Ausnahmen bzw. Unterstützung für Kleinstbetriebe nötig. §21 unterstreicht die Überprüfbarkeit automatisierter Entscheidungen unter Einhaltung von KI-Vorgaben und Datenschutz.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) (Vorgang)
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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