Regelungsvorhaben
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
24.06.2026
Beschreibung:
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird.
Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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