Regelungsvorhaben
Zerrüttungskündigung
Angegeben von:
Haus & Grund Deutschland (R000238)
am
22.06.2026
Beschreibung:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2606210004 (PDF - 80 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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