Regelungsvorhaben
Mietwucher juristisch klar und maßvoll weiterentwickeln
Angegeben von:
Haus & Grund Deutschland (R000238)
am
22.06.2026
Beschreibung:
Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass künftig eine klare Grenze zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und der zivilrechtlich ausgestalteten Mietpreisbremse gezogen wird. Um unklare Rechtsfolgen und eine potenzielle Doppelbestrafung von Vermietern zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass in Gebieten, in denen eine Mietpreisbegrenzung auf Grundlage der Mietpreisbremse gilt, der Straftatbestand des § 5 WiStrG nicht zusätzlich Anwendung findet.