Regelungsvorhaben

Mietwucher juristisch klar und maßvoll weiterentwickeln

Angegeben von:
Haus & Grund Deutschland (R000238) am 22.06.2026

Beschreibung:
Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass künftig eine klare Grenze zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und der zivilrechtlich ausgestalteten Mietpreisbremse gezogen wird. Um unklare Rechtsfolgen und eine potenzielle Doppelbestrafung von Vermietern zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass in Gebieten, in denen eine Mietpreisbegrenzung auf Grundlage der Mietpreisbremse gilt, der Straftatbestand des § 5 WiStrG nicht zusätzlich Anwendung findet.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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