Regelungsvorhaben
Abregelung von Erzeugungsanlagen
Angegeben von:
N-ERGIE Aktiengesellschaft (R000730)
am
22.06.2026
Beschreibung:
Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.08.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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