Regelungsvorhaben
Beibehaltung der definierten Gültigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes für Flüssiggas
Angegeben von:
Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (R002049)
am
19.06.2026
Beschreibung:
Der Status von Flüssiggas im Energiewirtschaftsgesetz muss erhalten bleiben. Flüssiggas ist im EnWG verankert im Rahmen von §4 und §49 (Betrieb von öffentlichen Netzen und Anwendung des technischen Regelwerks). eine stärkere Einbindung ist nicht sachgerecht, es dürfen aber die bestehenden Anforderungen, z. B. durch ein Streichen der Definition, nicht gestrichen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]