Regelungsvorhaben
Netzgerechte Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich im Rahmen der BauGB-Novelle
Angegeben von:
E.ON SE (R002309)
am
19.06.2026
Beschreibung:
Im Rahmen der BauGB-Novelle sollte die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich nach §35 BauGB so ausgestaltet werden, dass sie Ausbau der Energieinfrastruktur unterstützt und künftige Netzengpässe vermeidet. Dafür sollte ein Mindestabstand von 100m zur Grundstücksgrenze relevanter Umspannwerke wieder aufgenommen werden, um notwendige Erweiterungsflächen für Netzverknüpfungspunkte zu sichern. Zugleich sollte die Privilegierung von Batteriespeichern an eine dauerhaft netzdienliche beziehungsweise mindestens netzneutrale Fahrweise gekoppelt werden. Dazu gehört insbesondere, dass Vorhabenträger Vorgaben des zuständigen Anschlussnetzbetreibers zur Begrenzung der Wirkleistung bei Bezug und Einspeisung sowie kontextbezogene Fahrweise nach Netzsituation akzeptieren.
- Energienetze [alle RV hierzu]